Leistungen
Diese Beschreibung der Leistungen umfasst die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie gemäß Heilmittel-Richtlinien. Dabei werden die wesentlichen Schädigungen/Funktionsstörungen und Therapieziele für die einzelnen Maßnahmen beispielhaft benannt.
Zum Inhalt der Maßnahmen der Physiotherapie gehört das Aufstellen des individuellen Behandlungsplanes bei Beginn der Therapie. Dieser berücksichtigt die ärztliche Verordnung mit Angabe der Indikation (bestehend aus Diagnose und Leitsymptomatik) und des Therapieziels sowie das Ergebnis der physiotherapeutischen Befunderhebung.
Die Durchführung der Behandlung ergibt sich aus der Erstellung des individuellen Behandlungsplans. Sie wird an die Reaktionslage des Patienten angepasst. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Lagerung des Patienten, ggf. der Auswahl der Behandlungstechniken oder -methoden sowie der Dauer, Intensität und des Umfanges der Behandlung.